Neue Abschreibungsmöglichkeit für digitale Wirtschaftsgüter 

20.04.2021 | Ende Febraur hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein neues Abschreibungswahlrecht für digitale Wirtschaftsgüter beschlossen. Diese neue Regelung gilt rückwirkend ab dem 01.01.2021 und erlaubt es, bestimmte Hard- und Software bereits im Jahr der Anschaffung vollständig steuerlich geltend zu machen. Erfahren Sie mehr darüber im ausführlichen Blogbeitrag.
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