Rahmenbedingungen
Richtfunk ermöglicht die Übertragung von einem Punkt zum anderen (Punkt-zu-Punkt). Allerdings ist dieser Richtfunk-Strahl direkt und gerade. Voraussetzung für eine Richtfunkverbindung ist daher die Sichtverbindung zwischen den beiden Punkten, die per Funk verbunden werden sollen. Im Prinzip ist dies eine freie Punkt-zu-Punkt Luftlinie zwischen den Funkstationen.
Eine weitere Voraussetzung ist eine freie sogenannte „1. Fresnelzone“. Die 1. Fresnelzone ist eine Zone zwischen den beiden Richtfunkstationen, ein ellipsenförmiger Raum, der wie eine Ellipse um die Sichtlinie herumlegt. Diese 1. Fresnelzone ist also etwas größer als die Luftlinie und darf wie die Sichtlinie keine störenden Objekte enthalten, nicht einmal zeitweise. Bei niedrigen Stationen können dies zum Beispiel Autoverkehr, der manchmal durch die Fresnelzone führt, oder auch Wald oder Hügel sein, die zwar nicht die Sichtlinie stören, aber eben das Funkfeld der Verbindung insgesamt. Manchmal kann die Krone einer Tanne in die Fresnelzone hineinragen und so das Funkfeld stören.
Allerdings verhindern solche Hindernisse in Sichtlinie und Fresnelzone selten die Realisierung einer Richtfunkstrecke. Auch wenn zum Beispiel Gebäude oder Hügel in der Sichtlinie stehen, kann Richtfunk installiert werden. Der Funkstrahl wird in diesem Fall umgelenkt, über Zwischenstationen oder über reine Antennenstationen.
Ermittelt werden daneben in dieser Funkfeldanalyse die Witterungsbedingungen, um die Auslegung der Richtfunkanlage entsprechend anzupassen. Dies gewährleistet eine Verfügbarkeit der Richtfunkanbindung, die mit über 99 Prozent sogar über der von Glasfaser liegt.
Auslegung
Mit Richtfunk können Entfernungen von über 50 Kilometern überbrückt werden. Hierfür müssen dann allerdings entsprechende Frequenzbänder ausgewählt und beantragt und oft auch Zwischenstationen, sogenannte Repeater-Standorte und Relaisstationen, eingerichtet werden. Die Antennengröße beeinflusst die Übertragungsqualität ebenfalls.
Als einer der wichtigsten Faktoren wirkt die Entfernung zwischen den Stationen auf die Datenübertragungsrate. Als Faustregel gilt: Für Breitbandanschlüsse dürfen die die Standorte nicht weiter als 20 Kilometer voneinander entfernt sein.
Um Störungen und Ausfällen vorzubeugen wird das Richtfunksystem bei Bedarf redundant ausgelegt (Hardwareausrüstung).
Für witterungsbedingte Störungen, zum Beispiel starken Regen, gibt es die sogenannte adaptive Dienstgüteregelung (dynamische Modulation). Dieses Modulationsverfahren sorgt dafür, dass die Übertragung auch bei Regen aufrechterhalten wird, indem es automatisch auf eine niedrigere Stufe mit reduzierter Datenrate umstellt. Je nach Witterung wählt das Verfahren automatisch die passende Modulationsstufe und den entsprechenden Datensatz.