Rechenzentrum als kritische Infrastruktur – Das müssen Unternehmen wissen


17.06.2025 | Rechenzentren zählen längst zu den zentralen Knotenpunkten moderner Gesellschaften. Sie speichern, verarbeiten und übertragen Daten ganzer Branchen. Fällt ein Rechenzentrum aus, steht mehr auf dem Spiel als nur der Betrieb einzelner Unternehmen. Nicht selten kommt es zu weitreichenden Störungen, die die gesamte Gesellschaft beeinflussen. Deshalb gelten viele Rechenzentren heute als kritische Infrastrukturen (KRITIS). Doch ab wann greift die KRITIS-Verordnung? Welche Anforderungen müssen Betreiber erfüllen? Und welche Chancen ergeben sich daraus?

Dieser Text liefert Unternehmen eine klare Orientierung. Sie erfahren, was es mit dem Begriff „Rechenzentrum als kritische Infrastruktur“ auf sich hat. Außerdem zeigen wir, welche KRITIS-Anforderungen für Rechenzentren gelten und wie Sie als Betreiber Sicherheit und Rentabilität in Einklang bringen.

Was ist eine kritische Infrastruktur (KRITIS)?

Kritische Infrastrukturen bilden das Rückgrat moderner Gesellschaften. Ohne sie funktionieren Wirtschaft, Versorgung und Kommunikation nicht mehr zuverlässig. Wir erklären, was es mit KRITIS auf sich hat.

Definition und Bedeutung für Unternehmen

KRITIS steht für kritische Infrastrukturen. Gemeint sind Systeme und Einrichtungen, deren Ausfälle weitreichende Folgen hätte. Sie sichern zentrale Funktionen unserer Gesellschaft: Energieversorgung, Kommunikation, medizinische Dienste, Verkehr oder auch Finanzströme. Eine Störung bei KRITIS gefährdet die öffentliche Ordnung, mindern die wirtschaftliche Sicherheit und kostet im schlimmsten Fall sogar Menschenleben.

Rechenzentrum als Kritis auf einer grünen Wiese

Für Unternehmen heißt das: Wer Teil dieser Infrastruktur ist, trägt besondere Verantwortung. Entsprechend streng sind die gesetzlichen Anforderungen. Auch Rechenzentren, die zentrale IT-Dienstleistungen erbringen, fallen zunehmend unter die KRITIS-Regelung – mit klaren Vorgaben zur Sicherheit, Verfügbarkeit und Meldepflicht.

Relevante Branchen & Einrichtungen im Überblick

Die BSI-Kritisverordnung regelt, welche Sektoren unter die KRITIS–Definition fallen. Dazu gehören:

Auch Rechenzentren sind Teil dieser Liste, wenn sie systemrelevante Leistungen erbringen – etwa im Bereich Telekommunikation oder Energie. Durch die Digitalisierung rücken sie immer stärker in den Fokus staatlicher Sicherheitsvorgaben.

Das sorgt dafür, dass für KRITIS-Rechenzentren hohe technische Standards, sowie präzise Meldewege gelten. Wer in einem dieser Bereiche tätig ist, muss sich mit der KRITIS-Verordnung Rechenzentrum intensiv auseinandersetzen.

Wann gelten Rechenzentren als kritische Infrastruktur?

Nicht jedes Rechenzentrum zählt automatisch zur kritischen Infrastruktur. Entscheidend sind klare Kriterien und feste Schwellenwerte. Wer IT-Leistung in großem Umfang bereitstellt, erfüllt oft die Voraussetzungen der KRITIS-Verordnung Rechenzentrum.

Kriterien laut KRITIS-Verordnung

Ein Rechenzentrum fällt unter die KRITIS-Verordnung, wenn es Housing-Dienstleistungen mit erheblicher IT-Leistung betreibt. Der Gesetzgeber stuft solche Einrichtungen als systemrelevant ein. Die BSI-KritisV regelt dies in § 5 und Anhang 4.

Ein einzelnes Rechenzentrum reicht oft nicht aus, um als KRITIS zu gelten. Entscheidend ist, dass mehrere Anlagen technisch zusammenhängen. Wer mehrere Rechenzentren über eigene Verbindungen koppelt, betreibt laut Verordnung eine gemeinsame Anlage. Das gilt auch, wenn sie Rechenzentren in verschiedenen Standorten betreiben, die sie zentral steuern. KRITIS Rechenzentren sichern Dienste, die Telekommunikation, Energie oder Verkehr betreffen. Damit tragen sie eine hohe Verantwortung für die digitale Grundversorgung.

Schwellenwerte & Meldepflichten

Seit Mai 2022 liegt der Schwellenwert bei 3,5 Megawatt IT-Leistung für Housing-Dienstleistungen. Vorher galt ein Grenzwert von 5 Megawatt. Die neue Regel verschärft die Anforderungen. Maßgeblich ist die Gesamtleistung aller Anlagen eines Betreibers im engen betrieblichen Zusammenhang. Technische oder organisatorische Schnittstellen gelten als verbindendes Element. Wer diesen Schwellenwert erreicht, unterliegt der KRITIS-Verordnung Rechenzentrum. Es gelten dann klare Pflichten:

  • Umsetzung definierter Sicherheitsmaßnahmen
  • Nachweis technischer und organisatorischer Schutzvorkehrungen
  • Meldung von Störungen direkt an das BSI

Anforderungen an KRITIS-Rechenzentren

Ein Rechenzentrum als kritische Infrastruktur unterliegt strengen Sicherheitsregeln. Betreiber stehen in der Verantwortung, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen dauerhaft umzusetzen und regelmäßig zu prüfen.

Technische & organisatorische Vorgaben

Ein zuverlässiger Betrieb erfordert mehr als leistungsfähige Technik. Für die Betreiber ist es unerlässlich, ein funktionierendes Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) aufzubauen. Dieses System sichert Prozesse ab und erkennt Schwachstellen frühzeitig. Damit minimieren Anbieter das Risiko für Ausfälle und Störungen.

Um die Cybersicherheit der Rechenzentren zu verbessern, sind verschiedene Sicherheitsmaßnahmen notwendig. Dazu zählen unter anderem Zugriffskontrollen, Notfallpläne, Risikoanalysen und dokumentierte Abläufe.

Rechenzentren mit erhöhten Verfügbarkeitsanforderungen benötigen zusätzliche Vorkehrungen. Dabei spielen besonders Standortfaktoren wie Hochwassergefahr, Nähe zu Risikobetrieben oder instabile Versorgungsnetze eine zentrale Rolle.

Das BSI gibt klare Hinweise dazu, welche Standortkriterien ein KRITIS-Rechenzentrum erfüllen muss. Dazu gehören z. B.: Geeignete Kommunikationswege, rechtliche Rahmenbedingungen und angemessene Sicherheitsabstände zu gefährdeten Objekten.

IT-Sicherheitsgesetz und BSI-Vorgaben

Die KRITIS Verordnung Rechenzentrum verpflichtet Betreiber dazu, das IT-Sicherheitsgesetz einzuhalten. Die technische Umsetzung erfolgt dabei nach dem „Stand der Technik“. Dieser Standard ergibt sich aus anerkannten Normen wie DIN, ISO/IEC oder branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S).

Alle zwei Jahre müssen Betreiber nachweisen, dass sie den Stand der Technik erfüllen. Eine anerkannte Prüfstelle kontrolliert Prozesse und Maßnahmen. Bestehen Mängel, ist es die Pflicht der Betreiber, diese sofort zu korrigieren. Die Prüfstellen stellen keine Zertifikate aus.

Meldewege & Reaktionspflichten

Kommt es zu Störungen, ist es die Aufgabe des Betreibers, diese direkt an das BSI zu melden. Der Meldeweg folgt dabei einem festgelegten Verfahren. Parallel dazu beginnt der Betreiber damit, den Vorfall zu analysieren und sofort Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Nach einem Sicherheitsvorfall geht es um jede Minute. Verzögerungen haben teils schwerwiegende Folgen für die allgemeine Versorgungssicherheit, wie auch für den Betreiber selbst. Die KRITIS Anforderungen für Rechenzentren setzen daher auf klare Kommunikation, schnelle Reaktion und vollständige Transparenz.



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Yven Schneider

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Die KRITIS-Verordnung für Rechenzentren

Die Anforderungen an ein KRITIS Rechenzentrum entwickeln ausgewiesene Experten ständig weiter. Das zeigt z. B. die jüngste Überarbeitung der RZ-Standortkriterien (Version 2.1). Ursächlich für diese Überarbeitung der Anforderungen waren neue Schadenszenarien – etwa durch Starkregen oder rechtliche Unsicherheiten. Diese veranlassten das BSI dazu, die bestehenden Vorgaben zu konkretisieren. Folgende Punkte hat das BSI überarbeitet oder neu formuliert:

Kommunikationsverbindungen: Das RZ benötigt leistungsfähige und redundante Kommunikationsverbindungen.

Rechtlicher Rahmen: Standortwahl braucht jetzt eine explizite rechtliche Bewertung.

Gefährdungsumfeld: Zusätzliche Risikofaktoren wie Lagerhallen oder Sondermüllverbrennung finden Berücksichtigung.

Hochwasser: Das BSI überarbeitete den Abschnitt zu Flussnähe infolge konkreter Ereignisse.

Diese Erweiterungen zeigen: Die KRITIS-Verordnung betrachtet nicht nur das Rechenzentrum selbst, sondern auch dessen Standortumfeld. Für die Betreiber ist es wichtig, potenzielle Gefahren aktiv zu bewerten und bei der Planung mit einzubeziehen.

Rechenzentrum als Kritis auf einer grünen Wiese bei Sonnenschein

Herausforderungen & Risiken im Betrieb von KRITIS-Rechenzentren

Ein Rechenzentrum zu betreiben, ist komplex – ein KRITIS-Rechenzentrum zu betreiben noch einmal deutlich anspruchsvoller. Die Anforderungen an Ausfallsicherheit, Verfügbarkeit und Sicherheit sind hoch. Gleichzeitig kommen immer mehr regulatorische Vorgaben hinzu und auch die Gesellschaft stellt Erwartungen an die Nachhaltigkeit des Rechenzentrums.

Betreiber stehen damit vor einem Spannungsfeld aus technischer Machbarkeit, wirtschaftlichem Druck und rechtlicher Verantwortung. Wer kritische Infrastruktur bereitstellt, muss sich nicht nur um reibungslose Abläufe kümmern. Besonders wichtig ist es auch, sich auf Notfälle vorzubereiten und sich gegen Cyberangriffe zu wappnen. Nicht zuletzt steht im Mittelpunkt, alle Ressourcen im Rechenzentrum möglichst effizient einzusetzen.

Ausfallsicherheit, Redundanz & Notfallkonzepte

Das zentrale Ziel für ein KRITIS Rechenzentrum ist es, seinen Kunden permanente Verfügbarkeit anzubieten – auch bei Störungen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es notwendig, das Rechenzentrum auf technische Defekte, Naturereignisse oder menschliches Versagen vorzubereiten.

Dazu nutzen die Betreiber mehrstufige Redundanzkonzepte für Stromversorgung, Kühlung, Netzwerkverbindungen und andere zentrale Systeme. Ebenso unerlässlich sind fundierte Notfall- und Wiederanlaufpläne, um den Betrieb im Ernstfall schnell wiederherzustellen. Eine klassische Backup-Strategie reicht dabei nicht aus. Für ein Rechenzentrum als kritische Infrastruktur ist es genauso relevant, auch zeitkritische Betriebsprozesse unterbrechungsfrei aufrechtzuerhalten.

Energieeffizienz vs. Verfügbarkeit

KRITIS-Rechenzentren verbrauchen große Mengen Energie – und müssen gleichzeitig extrem ausfallsicher sein. Diese beiden Anforderungen stehen häufig im Widerspruch: Mit höherer Redundanz steigt meist auch der Energiebedarf. Doch der Druck, klimaneutral zu arbeiten, wächst stetig an. Betreiber stehen daher vor der Herausforderung, effiziente Kühlkonzepte, leistungsfähige IT-Infrastruktur und nachhaltige Energieversorgung in ihrem Rechenzentrum umzusetzen. Moderne Konzepte wie freie Kühlung, Abwärmenutzung oder regenerative Energiequellen gewinnen in diesem Kontext an Bedeutung. Gleichzeitig dürfen sie niemals die Betriebssicherheit gefährden.

Zunehmende Cyberbedrohungen

Angriffe auf kritische Infrastrukturen nehmen zu und werden deutlich komplexer. Rechenzentren geraten dabei besonders ins Visier, da sie als zentrale Schnittstellen für viele Sektoren agieren. Für KRITIS-Betreiber ist es daher umso wichtiger, umfassende Maßnahmen zur Cyberabwehr zu etablieren. Dazu gehören z. B.: Netzwerksegmentierung, Intrusion Detection und regelmäßige Pentests. Außerdem benötigen Betreiber einen Plan zu Reaktionsprozessen, um in Notfällen schnell zu reagieren.

Damit Sie den Angreifern stets einen Schritt voraus sind, ist es notwendig, die Abwehrstrategie ständig weiterzuentwickeln. Denn Angreifer nutzen zunehmend automatisierte Werkzeuge und gezielte Exploits, um Sicherheitslücken in IT-Systemen oder Betriebstechnik auszunutzen.

Chancen für Unternehmen durch ein KRITIS-konformes Rechenzentrum

Doch als KRITIS-Betreiber haben sie nicht nur viele Pflichten, sondern profitieren auch von strategischen Vorteilen. Wer die hohen Anforderungen erfüllt, positioniert sich als besonders zuverlässiger und sicherer Anbieter am Markt. Das ist besonders in Zeiten wachsender digitaler Abhängigkeiten und zunehmender Sicherheitsbedenken ein Trumpf. Als nachweislich robuster IT-Betrieb schaffen sie Vertrauen – bei Kunden, Geschäftspartnern und Investoren gleichermaßen.

Wettbewerbsvorteil durch hohe IT-Sicherheitsstandards

Ein KRITIS-konformes Rechenzentrum erfüllt höchste Ansprüche an Betriebssicherheit und Informationsschutz. Diese Standards sind nicht nur gesetzliche Pflicht. Sie helfen auch dabei, sich von anderen Wettbewerbern zu differenzieren. Gerade in Branchen, in denen Datenschutz, Verfügbarkeit und Integrität geschäftskritisch sind, ist ein solches Sicherheitsniveau ein echter Marktvorteil. Es signalisiert: Dieses Unternehmen nimmt IT-Sicherheit nicht nur ernst, sondern setzt sie nachweislich um.

Vertrauen bei Kunden & Partnern stärken

Verlässlichkeit ist die Grundlage jeder geschäftlichen Beziehung – und IT-Sicherheit spielt dabei heute eine zentrale Rolle. KRITIS-konforme Rechenzentren senden ein klares Signal: Wir arbeiten nicht nur technisch auf hohem Niveau, sondern gehen auch mit Risiken verantwortungsvoll um. Kunden und Partner geben Ihnen ein Vertrauensvorschuss, der sich positiv auf Vertragsverhandlungen, Kooperationen und langfristige Geschäftsbeziehungen auswirkt. In Zeiten wachsender Bedrohungen und komplexer Lieferketten ist das ein nicht zu unterschätzender Wert.

Häufig gestellte Fragen

Manche Rechenzentren gelten als kritische Infrastruktur – abhängig von ihrer Größe und Funktion. Maßgeblich ist dabei die BSI-Kritisverordnung: Ein Rechenzentrum gilt als KRITIS, wenn es Housing-Dienstleistungen erbringt und eine vertraglich vereinbarte IT-Leistung von mindestens 3,5 Megawatt (MW) erreicht. Dasselbe gilt auch, wenn ein Betreiber mehrere kleinere Rechenzentren betreibt, die den Schwellenwert gemeinsam überschreiten.

Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Einrichtungen, deren Ausfall die Versorgung oder die öffentliche Sicherheit gefährden kann. Dazu zählen unter anderem:

  • Energieversorgung (z. B. Stromnetze, Kraftwerke)
  • Wasser- und Abwasserwirtschaft
  • Informationstechnik und Telekommunikation
  • Gesundheitswesen (z. B. Krankenhäuser)
  • Finanz- und Versicherungswesen
  • Transport und Verkehr
  • Ernährung und staatliche Verwaltung

Rechenzentren stehen vor einer Vielzahl technischer, organisatorischer und ökologischer Herausforderungen. Eines der zentralen Probleme ist die Balance zwischen hoher Verfügbarkeit und Energieeffizienz. Ein Rechenzentrum rund um die Uhr bei maximaler Ausfallsicherheit zu betreiben, erfordert große Mengen Energie. Gleichzeitig steigen die Erwartungen an nachhaltigen Betrieb und CO₂-Reduktion. Hinzu kommt der wachsende Druck durch Cyberbedrohungen, die gezielt auf zentrale IT-Infrastrukturen abzielen.

Viele Experten verwenden den Begriff „Infrastruktur-Rechenzentrum“ häufig in einem technischen Kontext. Ein Infrastruktur-Rechenzentrum ist ein RZ, das grundlegende IT-Dienste für andere Systeme oder Organisationen bereitstellt. Zu diesen Diensten gehören z. B. Netzwerkinfrastruktur, Speicherlösungen, Virtualisierung, Backup oder Monitoring. Entscheidend, ob ein solches RZ Dienste bereitstellt, die für andere kritische Infrastrukturen unverzichtbar sind. Dann gilt es – unabhängig von seiner physischen Größe – selbst als Teil kritischer Infrastruktur.

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